Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 31 Entgeltgenehmigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/31#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2
Genehmigte Entgelte dürfen die Summe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung und der Aufwendungen nach § 32 Absatz 2 nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/31#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 genehmigt die Bundesnetzagentur Entgelte
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/31#abs-3 (3) Genehmigungsbedürftige Entgelte für Zugangsleistungen des Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, sind der Bundesnetzagentur einschließlich aller für die Genehmigungserteilung erforderlichen Unterlagen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten vorzulegen. Bei befristet erteilten Genehmigungen hat die Vorlage mindestens zehn Wochen vor Fristablauf zu erfolgen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/31#abs-4 (4) Die Bundesnetzagentur kann dazu auffordern, Entgeltgenehmigungsanträge zu stellen. Wird der Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Folge geleistet, leitet die Bundesnetzagentur ein Verfahren von Amts wegen ein. Die Bundesnetzagentur soll über Entgeltanträge in der Regel innerhalb von zehn Wochen nach Eingang der Entgeltvorlage oder nach Einleitung des Verfahrens von Amts wegen entscheiden. Abweichend von Satz 3 soll die Bundesnetzagentur über Entgeltanträge, die im Rahmen des Verfahrens nach § 33 vorgelegt worden sind, innerhalb von zwei Wochen entscheiden.
Wird zitiert von 292 Entscheidungen zu § 31 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 30.05.2018 – 6 C 4/17Vorgaben zur Entgeltberechnung kein zulässiger Regelungsgegenstand einer telekommunikationsrechtlichen RegulierungsverfügungZitiert von 40
- VG Köln, 16.07.2014 – 21 K 2941/09Zitiert von 5
- VG Köln, 21.10.2009 – 21 K 5902/07
- VG Köln, 27.01.2015 – 21 L 1619/13Zitiert von 1
- VG Köln, 22.10.2014 – 21 K 1654/11Zitiert von 2
- VG Köln, 13.11.2018 – 1 K 5583/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 17.06.2021 – 88 O (Kart) 1/21Zitiert von 1
- VG Köln, 16.06.2021 – 21 K 4486/19Zitiert von 3
- VG Köln, 16.06.2021 – 21 K 4368/19Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.